Lesen Sie hier meinen Original-Vorstoss: 


Titel der Interpellation: Verkehrsfinanzierung der Strasse mit Mehrnutzen durch eine Expresslinie 
Im Jahre 2009 wurden rund 9 Mia. Franken an Strassen- und Autosteuern eingenommen. Von diesen Einnahmen flossen über 3.5 Mia. in die allgemeine Bundeskasse und weitere 1.9 Mia. zugunsten des öffentlichen Verkehrs in den FinöV-Fonds. Die finanziellen Mittel der Spezialfinanzierung Strassenverkehr und die Mittel im Infrastrukturfonds werden nicht verzinst und bieten dem Bund damit Gratiskapital.

Die Strasse ist für unsere Volkswirtschaft der wichtigste Verkehrsträger. Die höchsten Staustunden auf unseren Nationalstrassen entstehen infolge Überlastung. Im Zusammenhang mit der Fertigstellung und der Engpassbeseitigung der Nationalstrasse werden die liquiden Mittel im nicht verzinsten Infrastrukturfonds leider nicht ausreichen.

Obwohl erst in der März-Session 2010 das Parlament das neue Nationalstrassenabgabegesetz mit einem Vignettenpreis von Fr. 40.-- verabschiedet hat, denkt das UVEK scheinbar trotzdem an die Erhöhung der Vignette.

Per Ende 2008 verfügt das Nationalstrassennetz über 82 Km an 6- und 7-spurigen Autobahnen. Mit der Umsetzung der Engpassbeseitigung aus den Modulen 1 und 2 würden weitere 90 Km von mehr als 6-spurigen Autobahnen dazukommen.

Anstelle einer weiteren allgemeinen Erhöhung der Abgaben für Strassenbenützer müssen für höhere Abgaben auch Mehrwerte entstehen. Diesen Mehrwert würde mit einer "Expressline" auf der 3. und 4. Spur einer Autobahn entstehen, welche dann nur mit einer speziellen Vignette befahren werden dürfte. Es soll ein gestaffelter Preis je nach Gesamtangebot an mehr als 4-spurigen Autobahnen geben.

Ich bitte den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:

1. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass der Bundeshaushalt sowie der öV von den hohen Strasseneinahmen profitiert, obwohl auch bei der Strasseninfrastruktur grosser Handlungsbedarf besteht?

2. Wie beurteilt der Bundesrat den Vorschlag, dass die 3. und 4. Spur einer Autobahnrichtung nur noch mit einer Spezialvignette befahren werden darf, welche mehr kostet und dem Inhaber damit eine freie Fahrt auf der "Expressline" ermöglicht?

3. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass damit für die Strasse, wie bei der Bahn die 1. Klasse, Mehreinnahmen zugunsten der Infrastruktur Strasse entstehen würden?

4. Ist der Bundesrat bereit, diesen Vorschlag zu prüfen unter Berücksichtigung, dass diese Mehreinnahmen wieder in neue 3. und 4. Spuren von Nationalstrassen investiert werden?